Genossenschaftlich wohnen

Das Ziel von Wohnbaugenossenschaften ist es, guten und günstigen Wohnraum für alle Bevölkerungskreise zu erstellen. In den meisten Wohnbaugenossenschaften sind die Bewohnerinnen und Bewohner Mitglieder und können zum Beispiel an der Generalversammlung mitbestimmen.
Sie bezahlen kein Mietzinsdepot, wie bei einer normalen Mietwohnung, sondern kaufen einen so genannten Anteilschein*. Damit sind sie Miteigentümerinnen oder Miteigentümer der Genossenschaft. Man bezeichnet das genossenschaftliche Wohnen deshalb auch als «dritten Weg» zwischen Miete und Wohneigentum.

 
Das Wohnen in einer Wohnbaugenossenschaft bietet viele Vorteile:
  • Weil Genossenschaften mit ihren Wohnungen keinen Profit erwirtschaften wollen, ist die Miete im Durchschnitt 10 bis 20 Prozent tiefer, als bei anderen Vermieterinnen und Vermietern.
  • Die Wohnhäuser von Genossenschaften sind unverkäuflich. Genossenschaften investieren deshalb langfristig in ihre Liegenschaften und unterhalten ihre Wohnungen gut.
  • Als Genossenschafterin oder Genossenschafter kann man an der Generalversammlung mitbestimmen und geniesst eine hohe Wohnsicherheit.
  • Viele gemeinnützige Bauträger unterstützen gemeinschaftliche Aktivitäten und bieten Ihren Bewohnerinnen und Bewohnern die Möglichkeit, sich einzubringen.

Einen lebendigen und unterhaltsamen Einblick ins Leben einer Genossenschaft geben unsere Kurzfilme. Zum 100-jährigen Jubiläum hat Wohnbaugenossenschaft Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Zürcher Filmemacher Stephan Wicki fünf Kurzfilme realisiert. Film ab
 

*Die Höhe des Anteilscheinkapitals ist von Genossenschaft zu Genossenschaft unterschiedlich. Auf unserer Genossenschaftsliste sehen Sie, wie hoch das Anteilscheinkapital der einzelnen Genossenschaften ist.